Hausmeisterdienste


Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.

Er darf alle Aufsichtsführenden und pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen im Allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Im Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.

Da sich Hausmeisterdienste in einem Tätigkeitsfeld bewegen, das Überschneidungen zu zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen aufweisen kann, soll dieses Merkblatt der Konfliktvermeidung mit der Handwerksordnung dienen.

  • Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst:
  • Reinigungsarbeiten
  • Garten- und Landschaftspflege (Bewässerung von Grünanlagen-Ruckschnitt von Hecken, Sträuchern, Rasenmähen, Unkraut entfernen, Rasensprengen, Blumen gießen, Beseitigung von Laub)
  • Kehrdienst - Papier- und Abfallkörbe leeren – Mülldienst
  • Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten - Müllbeseitigung – Sperrgutabfuhr
  • Toilettenbetreuung (Seife-Handtücher-Papier)
  • Abfluss-Siphon reinigen
  • Dachrinnenreinigung
  • Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
  • Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
  • Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln.